Datum

22.11.2021
Vorbei!

Uhrzeit

10:00 - 14:30

Eintägig / Mehrtägig

Mehrtägig

Psychisch Kranke haben das Recht, die Hilfen abzulehnen, § 6 Abs. II PsychKG*

Wofür gibt es spezielle Gesetze für Menschen mit psychischen Erkrankungen? Um Menschen mit psychischen Erkrankungen, als Störenfriede der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder als gefährlich wirken zu lassen?

Durch diese Abhebung von Menschen mit bestimmten Erkrankungen von anderen kranken Menschen, wird eine besondere Gruppe geschaffen, eine Gruppe der psychisch Kranken. Wer durch bestimmte Diagnosen dieser Gruppe zugeordnet wird, wird schnell entmündigt.

Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene, Angehörige und besonders die professionellen Unterstützer*innen von der Unübersichtlichkeit der Gesetze oft überfordert sind  – die Rechte der Betroffenen sind nicht bekannt!

Der Kurs greift diese Wissenslücke auf und versucht, sie durch Vermittlung von relevanten Informationen und durch gegenseitigen Austausch, trialogisch (im Gespräch mit Betroffenen, Angehörigen und professionellen psychiatrischen Unterstützer*innen) zu schließen.

Dozent*innen: Laura Oshiro und Helge Thoelen

Zur Anmeldung

 

*Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Bremen)

Stundenplan

Dieser Kurs findet an folgenden Terminen statt:

10:00 - 14:30 Uhr
22. Nov. 2021
1. Termin
14:30 - 19:00 Uhr
29. Nov. 2021
2. Termin